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Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Rahmenvertrag über die Erstellung von Bildmaterial mit Fotografen

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen ergänzen den Rahmenvertrag über die Erstellung von Bildmaterial für die LemonOne GmbH (im Folgenden gemeinsam „Rahmenvertrag“) und gelten für alle Tätigkeiten des Auftragnehmers unter dem Rahmenvertrag. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers werden nicht Bestandteil des Vertrags, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

  1. Definitionen
  1. Auftrag “ meint einen einzeln abgeschlossenen Vertrag zwischen den Parteien über die Erstellung von und Rechteeinräumung an Fotografien und/oder Videos in einem Shooting, unabhängig davon, ob mündlich oder schriftlich abgeschlossen.
  2. Kunden “ meint alle Vertragspartner von LemonOne, für die LemonOne Bild- oder Videomaterial erstellen soll oder die über LemonOne Bildmaterial lizenzieren.
  3. Bildmaterial “ meint alle im Rahmen eines Auftrages erstellten Bild- und/oder Videodaten, insbesondere die dabei anfallenden Rohdaten und sämtliche aus diesen Rohdaten erstellten bzw. entstehenden Dateien.
  1. Pflichten des Auftragnehmers
  1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Informationen, Dokumente und technische Infrastruktur (z.B. Google-Konto zur Nutzung des Kalendersystems) bereitzustellen, die für die Beauftragung im Rahmen dieses Rahmenvertrages sowie die Koordinierung von Aufträgen und Verfügbarkeiten erforderlich sind. Diese werden dem Auftragnehmer von LemonOne mitgeteilt und können sich im Laufe des Vertragsverhältnisses ändern, z.B. wenn das System zur Verwaltung von Aufträgen und Verfügbarkeiten angepasst wird. Der Auftragnehmer ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit der gegenüber Lemon One mitgeteilten Informationen verantwortlich und wird Lemon One jede relevante Änderung dieser Informationen unverzüglich mitteilen.
  2. Im Falle einer Beauftragung ist der Auftragnehmer verpflichtet, den Auftrag fachgerecht und gemäß den vertraglichen Vorgaben auszuführen. Die Kunden von LemonOne erwarten einen standardisierten Service nach Maßgabe der durch LemonOne kommunizierten Spezifikationen und Referenzen. Vor diesem Hintergrund verpflichtet sich der Auftragnehmer, Lemon One Bildmaterial zur Verfügung zu stellen, das den präzisen Spezifikationen aus diesem Rahmenvertrag, wie insbesondere in Anlage 1 zu diesen Geschäftsbedingungen aufgeführt, und dem jeweiligen Auftrag voll und ganz entspricht und keine persönlichen Akzente setzt, weder in der Zusammensetzung noch in der Wahl der Rahmung oder Beleuchtung, ohne dass diese Aufzählung erschöpfend ist. Dem Auftragnehmer stehen bei der Auswahl und Einhaltung dieser Parameter keine künstlerischen Gestaltungsspielräume zu.
  3. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, entsprechend der Vorgaben aus dem Auftrag oder individuellen Absprachen pünktlich zur vereinbarten Zeit am vereinbarten Ort des Shootings zu erscheinen. Im Falle einer Verspätung hat er LemonOne unverzüglich zu informieren. Eine direkte Kommunikation mit dem Kunden ist nur gestattet, wenn dies gemäß dem Auftrag explizit gewünscht ist.
  4. Der Auftragnehmer ist allein dafür verantwortlich, dass nach den Anforderungen dieses Rahmenvertrages und des jeweiligen Auftrages notwendige Equipment zur Erstellung des Bildmaterials zu beschaffen und funktionstüchtig zum Ort des Shootings zu transportieren.
  5. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, LemonOne über alle Probleme, die bei der Ausführung des Auftrags auftreten können oder tatsächlich auftreten, und im weiteren Sinne über alle Schwierigkeiten, die bei der Erfüllung dieses Vertrags auftreten, zu informieren.
  6. Für die Kunden von LemonOne ist es unabhängig vom eigenen Umfang der Nutzung des Bildmaterials von Bedeutung, dass das Bildmaterial nicht durch Dritte genutzt wird. Nach Fertigstellung des Bildmaterials hat der Auftragnehmer daher alle im Rahmen des Auftrages erstellten digitalen Bild- und/oder Videodaten an LemonOne zu übermitteln. Die digitale Bild-/Videoserie muss vollständig im Sinne der im Auftrag vereinbarten Anforderungen sein. Der Auftragnehmer darf Kopien des Bildmaterials zurückbehalten, um sie im Rahmen der Vorgaben dieses Rahmenvertrages als Referenz für seine Kundenakquisition zu nutzen.
  7. Soweit nicht im Auftragsformular anders angegeben, wird der Auftragnehmer das in einem Shooting angefertigte Bildmaterial innerhalb von 12 Stunden nach Beendigung des Shootings auf der Plattform von LemonOne im unbearbeiteten Rohdatenformat hochladen (.RAW, .NEF, .CR2, .DNG, .MOV, .MP4 oder Ähnliche). Der Auftragnehmer darf die Dateien vor deren Upload nicht bearbeiten, verbessern oder mit zusätzlichen Inhalten und/oder Schriftzügen anreichern.
  8. Am Ende des Auftrags bewertet LemonOne die Qualität der Durchführung des Auftrags durch den Auftragnehmer.
  1. Einhaltung rechtlicher Vorgaben
  1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Einhaltung aller für seine Tätigkeit geltenden rechtlichen Vorgaben sicherzustellen. Dies gilt insbesondere für den Auftragnehmer betreffende steuerrechtliche und aufenthaltsrechtliche Vorgaben, Sozialabgabeverpflichtungen, Versicherungspflichten sowie gewerberechtliche Vorgaben.
  2. Der Auftragnehmer verpflichtet sich LemonOne auf erstes Anfordern alle Informationen bzw. Dokumente vorzulegen, die zum Nachweis der Einhaltung der geltenden gesetzlichen Vorgaben oder zur Vertragsabwicklung erforderlich sind. Soweit es sich dabei um personenbezogene Daten handelt, werden diese im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Vorgaben auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit b) DSGVO ausschließlich zu den vorgenannten Zwecken gespeichert und verwendet und nach Wegfall des entsprechenden Zweckes gelöscht, soweit keine rechtliche Aufbewahrungspflicht besteht. Die betrifft insbesondere folgende Informationen bzw. Dokumente:
  • Wohnadresse des Auftragnehmers
  • Geburtsdatum des Auftragnehmers
  • Bankverbindung des Auftragnehmers
  1. Soweit im Rahmen des Auftrags Flugdrohnen zum Einsatz kommen sollen, ist der Auftragnehmer für die Einhaltung jeglicher gesetzlicher Vorgaben für den Einsatz der Drohne, inklusive dem Abschluss von Versicherungen, einer eventuell erforderlichen Notifizierung und/oder die rechtzeitige Einholung behördlicher Genehmigungen allein verantwortlich.
  1. Abwerbeverbot
  1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, für die Laufzeit des Rahmenvertrages und für ein Jahr nach Beendigung des Rahmenvertrages Kunden von LemonOne, für die der Auftragnehmer im Auftrag von LemonOne Bildmaterial erstellt hat, weder direkt noch in anderer Form unter Umgehung von LemonOne aktiv mit dem Ziel einer geschäftlichen Zusammenarbeit im Bereich der Fotografie zu kontaktieren.
  2. Kunden, mit denen der Auftragnehmer durch LemonOne in Kontakt gekommen ist und die diesen während der Laufzeit des Rahmenvertrages direkt bezüglich eines Auftrages kontaktieren, insbesondere um Preise zu verhandeln, sind an LemonOne zu verweisen.
  3. Die vorstehenden Ziffern gelten nicht für Kunden, für welche der Auftragnehmer bereits vor der Zusammenarbeit mit LemonOne tätig war.
  1. Leistungsstörungen
  1. LemonOne darf die Abnahme von Bildmaterial verweigern, das nicht den Spezifikationen dieses Rahmenvertrages oder des jeweiligen Auftrages entspricht. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn das Bildmaterial unvollständig ist oder der Auftragnehmer es nicht in dem nach Ziffer 2.7 vereinbarten Format anbietet. In diesem Fall ist eine Vergütung bis zur mangelfreien Lieferung des Bildmaterials nicht fällig.
  2. Soweit zur Erfüllung des Vertragszwecks erforderlich kann LemonOne eine unentgeltliche Wiederholung des Shootings oder des Uploads verlangen. LemonOne teilt dem Auftragnehmer die Informationen über Datum und Uhrzeit des neuen Termins für den Auftrag mit, je nach Verfügbarkeit des Kunden. Das Recht zur Verweigerung der Abnahme besteht nicht, soweit LemonOne oder der Kunde die Mangelhaftigkeit des Bildmaterials zu vertreten hat.
  3. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Mängelrechte der §§ 633 ff. BGB.
  1. Rechteeinräumung
  1. Zur Gewährleistung des in der Präambel erläuterten Geschäftszwecks räumt der Auftragnehmer LemonOne umfassende, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte, exklusive und unterlizenzierbare Rechte an dem erstellten Bildmaterial für alle bekannten und unbekannten Nutzungsarten inklusive des Bearbeitungsrechts ein.
  2. Unabhängig vom konkreten Zweck der Beauftragung räumt der Auftragnehmer LemonOne das ausschließliche, inhaltlich, räumlich und zeitlich unbeschränkte, frei unterlizenzierbare und frei übertragbare Recht zur umfassenden Nutzung und Verwertung des gelieferten Bildmaterials einschließlich des Rechts zur Vervielfältigung (§ 16 UrhG), Verbreitung (§ 17 UrhG), öffentlichen Wiedergabe in beliebiger Form (§ 15 Abs. 2 UrhG), öffentlichen Zugänglichmachung (§ 19a UrhG), Sendung (§ 20 UrhG), Ausstellung (§ 18 UrhG), Wiedergabe durch Ton-und Bildträger (§ 21 UrhG) und Bearbeitung (§ 23 UrhG) sowie das Eigentum an dem gelieferten Bildmaterial bzw. an den Datenträgern, auf denen das Bildmaterial gegebenenfalls an LemonOne geliefert wird, ein.
  3. Der Auftragnehmer räumt LemonOne insbesondere die folgenden Rechte ein:
  1. das Recht, das Bildmaterial ganz oder in Auszügen redaktionell bzw. zur Illustration redaktioneller Beiträge oder in sonstiger kommerzieller oder nicht kommerzieller Weise in beliebigen Ausgaben und Auflagen von Medien (print und digital (electronic publishing) – z.B. Zeitungen/Zeitschriften, Bücher, Apps, E-Books, E-Paper, Social-Media-Plattformen, sonstigen Webseiten) zu verbreiten, zu veröffentlichen, öffentlich wiederzugeben, öffentlich zugänglich zu machen, zu senden sowie zu vervielfältigen und zu bearbeiten sowie bearbeitete Fassungen in gleicher Weise zu verwenden;
  2. das Recht, das Bildmaterial zu werblichen Zwecken in beliebiger Form und in beliebigen Medien zu verbreiten, zu veröffentlichen, öffentlich wiederzugeben, öffentlich zugänglich zu machen, zu senden sowie zu vervielfältigen und zu bearbeiten sowie bearbeitete Fassungen in gleicher Weise zu verwenden, insbesondere das Bildmaterial in diesem Umfang ganz oder in Auszügen für Presse- und Werbemitteilungen (print- und digital (electronic publishing)), werbliche und wissenschaftliche Präsentationen, auf Webseiten, auf Social-Media-Plattformen in Werbevideos oder sonstigen Werbemedien zu verwenden und Dritten für diesen Zweck oder zur eigenen Verwendung im redaktionellen Umfeld zur Verfügung zu stellen;
  3. das Recht, das Bildmaterial auch in Verbindung mit Werken anderer Rechteinhaber oder ausschnittsweise zu nutzen und das Bildmaterial zu bearbeiten, in sonstiger Weise umzugestalten oder dies durch Dritte vornehmen zu lassen und das bearbeitete Bildmaterial im Umfang dieser Rechteeinräumung zu verwenden und auf beliebigen Medien und Datenträgern zu verbreiten, öffentlich zugänglich zu machen und öffentlich wiederzugeben;
  4. das Recht, das Bildmaterial in bearbeiteter oder unbearbeiteter Form in elektronischen Systemen (z.B. Sammlungen/Datenbanken) zu speichern, zu verarbeiten und zu archivieren oder dies durch einen Dritten vornehmen zu lassen sowie Dritten den Zugang zu dem Bildmaterial und dessen Verwendung in beliebiger Form, und zu beliebigen Zwecken entgeltlich oder unentgeltlich zu gestatten (z.B. Onlinedienste, Bilddatenbanken);
  5. das Recht, das Bildmaterial in bearbeiteter oder unbearbeiteter Form der Öffentlichkeit ganz oder teilweise zum jederzeitigem Abruf zugänglich zu machen (§ 19a UrhG);
  6. das Recht, das Bildmaterial in bearbeiteter oder unbearbeiteter Form mittels Bild- oder Tonträger öffentlich wahrnehmbar zu machen;
  7. das Recht das Bildmaterial in bearbeiteter oder unbearbeiteter Form im Rahmen von Ausstellungen und Veranstaltungen sowohl in digitaler als auch in analoger Form auszustellen und öffentlich wahrnehmbar zu machen;
  8. das Recht das Bildmaterial in bearbeiteter oder unbearbeiteter Form zur kommerziellen Auswertung durch Herstellung und Vertrieb von Waren aller Art (z.B. Kleidungsstücke, Druckschriften, Buchcover, CD-Cover) zu verwenden;
  9. das Recht, die vorgenannten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf beliebige Dritte zu übertragen oder diesen Nutzungsrechte in Form einer Unterlizenz einzuräumen, ohne dass es hierzu der Zustimmung des Auftragnehmers bedarf.
  1. Der Auftragnehmer räumt LemonOne darüber hinaus das Recht ein, das Bildmaterial im obenstehenden Umfang in zum Zeitpunkt des Vertragsschluss unbekannten Nutzungsarten zu nutzen.
  2. Die oben stehende Nutzungsrechtseinräumung erfolgt vor dem Hintergrund der geschilderten Interessenlage der Kunden von LemonOne im Rahmen der gesetzlichen Grenzen exklusiv. Der Auftragnehmer behält das Recht zur Nutzung des Bildmaterials als Referenz, soweit eine Referenznutzung in dem jeweiligen Auftrag nicht explizit ausgeschlossen ist. Der Auftragnehmer hat dabei etwaige sich aus der Vertraulichkeitsabrede in Ziffer 9 ergebende Einschränkungen, insbesondere in Bezug auf unveröffentlichte Produkte zu beachten.
  3. Die Rechteeinräumung erfolgt zum Zeitpunkt der Entstehung des Bildmaterials.
  1. Namensnennung

Der Auftragnehmer verzichtet darauf, sein Recht geltend zu machen, im Zusammenhang mit der Verwendung des Bildmaterials durch LemonOne und/oder dessen Kunden und/oder dessen Lizenznehmer als Urheber benannt zu werden. Der Auftragnehmer ist damit einverstanden, dass das Bildmaterial mit einem Rechtevermerk zugunsten von Lemon One versehen wird (z.B. © LemonOne). Eine diesbezügliche Pflicht zur Anbringung eines Rechtevermerks besteht nicht.

  1. Zahlungsmodalitäten
  1. Zahlungen werden in Euro geleistet. Etwaige Währungskursabschläge, Kosten und Gebühren, die sich daraus ergeben, dass der Auftragnehmer nicht über ein Euro-Konto verfügt, gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Alle Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlich geltender Umsatzsteuer.
  2. Nach Erfüllung eines Auftrags reicht der Auftragnehmer in separaten Listen seine Projektleistung, sowie seine Reisekosten per E-Mail in der Kreditorenbuchhaltung (invoices@lemonone.com) des Auftraggebers ein.
  3. Die Parteien vereinbaren gemäß gesonderter Vereinbarung, dass die Leistungen des Auftragnehmers unter der Berücksichtigung der Reisekosten im Gutschriftverfahren abgerechnet werden, soweit nicht individuell etwas anderes vereinbart wurde.
  1. Schutz der Kundenprivatsphäre, Vertraulichkeit
  1. Der Auftragnehmer führt seine Aufträge in vielen Fällen an privaten oder nicht-öffentlichen Orten, in den Räumlichkeiten der Kunden oder in privaten Einrichtungen aus.
  2. Der Auftragnehmer verpflichtet sich in Anbetracht des privaten Charakters der aufgenommenen Gegenstände, das im Rahmen solcher Aufträge aufgenommene Bildmaterial nicht zu eigenen Zwecken zu verwenden, zu verändern, zu vervielfältigen oder öffentlich zugänglich zu machen, es sei denn, es liegt eine vorherige schriftliche Zustimmung von LemonOne und dem betreffenden Kunden vor.
  3. Soweit der Auftragnehmer Bildmaterial anfertigt, auf dem Personen erkennbar sind, ist er verpflichtet, den abgebildeten Personen die durch den LemonOne zur Verfügung gestellten Datenschutzhinweise zur Verfügung zu stellen, sowie von diesen Personen mittels der durch LemonOne zur Verfügung gestellten App eine Einwilligung zur Veröffentlichung des Bildmaterials einzuholen
  4. Der Auftragnehmer verpflichtet sich – für die Dauer des Rahmenvertrages und für einen Zeitraum von einem Jahr nach dessen Beendigung – über alle Informationen, die er im Rahmen der Durchführung des Rahmenvertrages und aller Aufträge erhalten hat und die Geschäftsgeheimnisse oder sonstige vertrauliche Informationen (a) von LemonOne, (b) der Kunden von LemonOne oder (c) der Unternehmen, in deren Räumlichkeiten die Shootings erfolgen, enthalten,  Stillschweigen zu bewahren und Informationen dieser Art nur für Zwecke dieses Vertrages zu nutzen.
  5. Ein Geschäftsgeheimnis ist eine Information die weder insgesamt noch in der genauen Anordnung und Zusammensetzung ihrer Bestandteile den Personen in den Kreisen, die üblicherweise mit dieser Art von Informationen umgehen, allgemein bekannt oder ohne Weiteres zugänglich ist und daher von wirtschaftlichem Wert ist und bei der ein berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung besteht. Hierunter fallen in der Regel insbesondere alle nicht-öffentlichen Informationen über Gegenstände und Inhalte, welche einem gewerblichen Schutzrecht oder Urheberrecht unterliegen, genutzte Software und/oder Hardware, neue bisher unveröffentlichte Produkte sowie Finanzinformationen, Geschäftsentwicklungsstrategien und -pläne, sowie Namen von gegenwärtigen und potentiellen Kunden und Geschäftspartnern und die Adressen der einem Auftrag gegebenenfalls zugrundeliegenden Immobilien. Als Geschäftsgehemnis gelten explizit auch die durch LemonOne für die Auftragsdurchführung dem Auftragnehmer gemäß Anlage A oderin speziellen Anweisungen auftragsabhängig vorgegebenen Spezifikationen.
  6. Die oben stehende Verpflichtung entfällt für diejenigen Informationen,
  • die ohne Bruch dieser Vereinbarung allgemein bekannt sind oder werden;
  • die dem Auftragnehmer von einem Dritten ohne Geheimhaltungsauflagen und ohne Verletzung der vorliegenden Vereinbarung bekannt gemacht werden;
  • von denen der Informationsempfänger nachweisen kann, sie bereits vor Inkrafttreten dieser Vereinbarung besessen oder unabhängig erworben oder entwickelt zu haben;
  • deren Weitergabe von LemonOne schriftlich genehmigt wird oder
  • die aufgrund Gesetzes oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen.
  • die durch ein Beobachten, Untersuchen, Rückbauen oder Testen eines Produkts oder Gegenstands erlangt wurden, das oder der öffentlich verfügbar gemacht wurde oder sich im rechtmäßigen Besitz des Beobachtenden, Untersuchenden, Rückbauenden oder Testenden befindet und dieser keiner Pflicht zur Beschränkung der Erlangung des Geschäftsgeheimnisses unterliegt;
  • die durch ein Ausüben von Informations- und Anhörungsrechten der Arbeitnehmer oder Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmervertretung erlangt wurden.
  1. Die Nutzung oder die Offenlegung eines Geschäftsgeheimnisses fällt nicht unter Ziffer 9.1, wenn dies zum Schutz eines berechtigten Interesses erfolgt, insbesondere
  • zur Ausübung des Rechts der freien Meinungsäußerung und der Informationsfreiheit, einschließlich der Achtung der Freiheit und der Pluralität der Medien;
  • zur Aufdeckung einer rechtswidrigen Handlung oder eines beruflichen oder sonstigen Fehlverhaltens, wenn die Erlangung, Nutzung oder Offenlegung geeignet ist, das allgemeine öffentliche Interesse zu schützen;
  • im Rahmen der Offenlegung durch Arbeitnehmer gegenüber der Arbeitnehmervertretung, wenn dies erforderlich ist, damit die Arbeitnehmervertretung ihre Aufgaben erfüllen kann.
  1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle bei ihm mit der Erfüllung eines Auftrages betrauten Arbeitnehmer oder andere Erfüllungsgehilfen (z.B. technische Assistenten) im selben Umfang zur Verschwiegenheit zu verpflichten.
  2. Für jeden Fall der schuldhaften Verletzung einer Verpflichtung aus dieser Ziffer 9 ist der Auftragnehmer gegenüber LemonOne zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von EUR 2.000 für jeden Einzelfall der schuldhaften Zuwiderhandlung verpflichtet. Mit der Zahlung der Vertragsstrafe wird die Geltendmachung des Anspruchs auf Unterlassung oder eines darüber hinausgehenden Schadensersatzes  nicht ausgeschlossen. Die Vertragsstrafe wird auf einen möglichen Schadensersatz angerechnet.
  1. Garantien, Freistellung
  1. Der Auftragnehmer garantiert, dass
  1. ihm die zur Nutzungsrechtseinräumung gemäß Ziffer 6 notwendigen Rechte, insbesondere Urheberrechte an dem Bildmaterial, in vollem Umfang zustehen;
  2. er alleiniger Urheber ist;
  3. Dritten an dem Bildmaterial keine diesem Vertrag entgegenstehenden Rechte zustehen;
  4. er das Bildmaterial so erstellt und gestaltet hat, dass dieses nicht die Rechte Dritter (insbesondere Urheberrechte und/oder Schutzrechte Dritter) verletzt und dass er für den Fall, dass auf dem Bildmaterial Personen erkennbar sind, von diesen Personen mittels der durch LemonOne zur Verfügung gestellten App eine Einwilligung eingeholt und diesen die datenschutzrechtlichen Hinweise zur Verfügung gestellt hat;
  5. die Erstellung des Bildmaterials nicht unter Verletzung öffentlich-rechtlicher Vorschriften erfolgt ist, sowie er das Bildmaterial nicht vor Übergabe veröffentlicht hat.
  1. Der Auftragnehmer stellt LemonOne von sämtlichen berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die diese aufgrund einer schuldhaften Verletzung der Verpflichtungen des Auftragnehmers aus diesem Vertrag oder der Verletzung einer Garantie aus Ziffer 10.1 gegen LemonOne geltend machen. Diese Freistellung schließt auch die Kosten für die notwendige Rechtsverteidigung gegen solche Ansprüche ein, inklusive der Rechtsanwaltskosten nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Nach Möglichkeit soll der Auftragnehmer seine Pflicht zur Freistellung erfüllen, indem er die Ansprüche Dritter direkt befriedigt.
  2. Soweit möglich und zumutbar und soweit dies nicht dazu führt, dass das Bildmaterial durch den Kunden von LemonOne nicht als Vertragserfüllung angenommen wird, wird der Auftragnehmer in Bezug auf Ansprüche Dritter nach Ziffer 10.2 LemonOne Lizenzen oder modifizierte Versionen des Bildmaterials zur Verfügung stellen, durch die LemonOne die Verletzungen der Rechte Dritter vermeiden kann, ohne Qualitätseinbußen am Bildmaterial zu erleiden.
  3. Unbeschadet der Ziffer 10.2 entscheidet LemonOne im Falle der Geltendmachung von Ansprüchen Dritter, ob und inwieweit solche Streitigkeiten gerichtlich oder im Wege eines außergerichtlichen Vergleiches ausgetragen oder beigelegt werden.
  4. Der Auftragnehmer wird LemonOne im Falle von Streitigkeiten mit Dritten über das vertragsgegenständliche Bildmaterial unterstützen und die für eine angemessene Rechtsverteidigung notwendigen Informationen bereitstellen.
  5. Der Auftragnehmer stellt Lemon One von sämtlichen, sonstigen berechtigten Ansprüchen, insbesondere Schadenersatzansprüchen, von Kunden oder Dritten frei, die diese aufgrund der Tätigkeit des Auftragnehmers für Lemon One gegen den LemonOne geltend machen. Dies gilt nicht, soweit der Auftragnehmer die den Ansprüchen zugrundeliegenden Schäden oder Pflichtverletzungen nicht verschuldet hat.
  1. Schlussbestimmungen
  1. Abtretungsverbot

Der Auftragnehmer darf die sich aus diesem Vertrag ergebenden Rechte und Pflichten ohne vorherige schriftliche Zustimmung weder ganz noch teilweise an Dritte abtreten.

  1. Nicht-Exklusivität

Diese Vereinbarung wurde getroffen und abgeschlossen, ohne dass eine der Parteien Exklusivität beansprucht. Demzufolge steht es dem Auftragnehmer frei, im Namen von Dritten andere, ähnliche Aufträge wie die im Rahmenvertrag beschriebenen zu übernehmen, und LemonOne kann ähnliche Aufträge wie die im Rahmenvertrag beschriebenen allen anderen natürlichen oder juristischen Personen anvertrauen, unabhängig davon, ob sie Konkurrenten des Auftragnehmers sind oder nicht.

  1. Unabhängigkeit der Parteien

Die Parteien erklären ausdrücklich, dass sie für die Dauer dieses Vertrages unabhängige Geschäftspartner sind und bleiben.

Keine der Bestimmungen dieses Vertrags ist so auszulegen, dass eine Partei die Befugnis erhält, die tägliche Tätigkeit der anderen Partei zu leiten oder zu überwachen, noch kann der Vertrag so ausgelegt werden, dass sich die Parteien über dieses Vertragsverhältnis hinaus binden oder in irgendeiner Weise eine gemeinsame Unternehmung oder juristische Person bilden.

Folglich ist der Auftragnehmer vollständig und ausschließlich für die Ausführung der Aufträge verantwortlich, die er im Rahmen dieses Vertrags annimmt und für die er die erforderlichen Fachkenntnisse garantiert.

  1. Vollständigkeit des Vertrages, Abtrennbarkeit und Änderungen

Dieser Vertrag ersetzt jede vorherige mündliche oder schriftliche Vereinbarung in Bezug auf den Gegenstand dieses Vertrages.

Sollten sich einzelne Bestimmungen des Vertrages als teilweise oder gänzlich unwirksam erweisen, so bleiben die übrigen Regelungen des Vertrages hiervon unberührt. Solche unwirksamen Bestimmungen sind, soweit möglich durch ergänzende Vertragsauslegung oder soweit dies nicht möglich ist, durch die Parteien einvernehmlich durch solche Regelungen zu ersetzen, die unter Berücksichtigung der Interessenlage und des gemeinsamen Regelungsbedürfnisses bei rechtswirksamer Gestaltung am ehesten den Vertragszweck zu erreichen geeignet sind.

Änderungen dieses Rahmenvertrages bedürfen der Schriftform, dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.

  1. Kein Verzicht durch Nichtausübung

Die Nichtausübung oder der Verzicht einer der Parteien auf die Ausübung oder die Durchsetzung eines ihnen nach diesem Vertrag gewährten Rechts kann nicht als Verzicht auf dieses Recht für die Zukunft angesehen werden, da der Verzicht nur für die Zwecke des betreffenden Anlasses gilt.

  1. Anwendbares Recht – Erfüllungsort

Der Rahmenvertrag sowie die Aufträge unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Erfüllungsort für diesen Rahmenvertrag und die darunter erteilten Aufträge ist der Sitz von LemonOne.


Anhang 1: Grundsätzliche Spezifikationen für die Auftragserfüllung

  1. Spezifische Methoden der Auftragsbearbeitung
  2. Verwendung spezifischer Ausrüstung

Der Auftragnehmer hat seine eigene Ausrüstung zu verwenden und sich auf eigene Kosten mit der Ausrüstung ausstatten, die für die Durchführung des von ihm übernommenen Auftrags erforderlich ist (im Folgenden "Ausrüstung").

Die Ausrüstung muss dabei folgendermaßen beschaffen sein:

  • Eine Kamera, deren Eigenschaften mindestens denen der unten aufgeführten Kameras entsprechen: (1) Canon : EOS 80D, EOS 77D, 7D, 6D, 5D, 70 D, 1D, 6D Marke II, 5D MkIV, 7D MkII, M5, 1DX MkII, 5D Marke II, 5D Marke III , 5DS, (2) Nikon : D7000, D3100, D5100, D3200, D300s, D4S, D810, D610, DF, D4, D800E, D800, D600, D3X, D5 (3) Sony : a99 Typ A, a7 Typ E, a7S Typ E, a7R Typ E, a7 II Typ E, a7R II Typ E, a7S II Typ E, A58, FF a7, SLTA 99V, ILCE 7M2, ILCE 75BCE, A77II;
  • eine der folgenden Linsen: (1) Canon: 10-18mm, 11-22mm,10-22mm,17-40mm, 16-35mm, 14mm, TS 17mm, 11-24mm, (2) Nikon: Nikkor 16-35mm F/4G ED VR, AF NIKKOR 14mm F/2.8D ED, AFS ZOOM-NIKKOR 17-35mm F/2.8D, AF-S NIKKOR 14-24mm F/2.8G ED,AF-S DX ZOOM-NIKKOR 12-24mm F/4G IF-ED, AF-S DX NIKKOR 10-24mm F/3.5-4.5G ED, (3) Tamron:10-24mm, 15-30mm, 17-50 F2,8, (4) Sigma: 12-24mm F4.5-5.6 II DG HSM, 12-24mm F4 DG HSM | Art, 20mm F1.4 DG HSM | Art, 8-16mm F4.5-5.6 DC HSM, 10-20mm F3.5 EX DC HSM, 17-50 F2,8, (5) Samyang: XP 14mm F2.4, AF 14mm F2.8 Sony FE, 20mm F1.8 ED AS UMC, 12mm F2 NCS CS, 10mm F2.8 ED AS NCS CS, 14mm F2.8 ED AS IF UMC, 16mm F2 ED AS UMC CS, (6) Sony: E 10-18mm F4, Vario-Tessar T* FE 16-35mm F4, DT 11-18mm F4,5-5,6, Vario-Sonnar T* 16-35mm F2,8 ZA SSM II;
  • ein Stativ;
  • eine kabelgebundene oder drahtlose Fernbedienung;
  • zwei geladene Batterien;
  • zwei Speicherkarten mit einer minimalen Speicherkapazität von 16Gb.

Es liegt in der Verantwortung des Auftragnehmers, sich vor der Durchführung eines Auftrags zu vergewissern, dass seine Ausrüstung in einwandfreiem Zustand ist.

  1. Einstellung der Kamera

Sofern keine anders lautenden Anweisungen von LemonOne oder des Kunden vorliegen, verpflichtet sich der Auftragnehmer bei jedem Einsatz, seine Kamera gemäß den folgenden Empfehlungen einzustellen:

  • Bildformat:
  • Canon: RAW
  • Nikon: NEF
  • ISO: 50 - 400
  • Fokus: F8 - F16
  • Bracketing: -2 ; 0 ; +2
  • Selbstauslöser: 2 Sekunden
  1. Höhe und Position der Kamera

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, sofern keine anders lautenden Anweisungen von LemonOne oder des Kunden vorliegen, seine Kamera gemäß den folgenden Empfehlungen einzustellen:

Beim Fotografieren von Immobilien:

In jedem Raum, mit Ausnahme des Badezimmers, ist die Kamera wie folgt zu positionieren:

  • Horizontal: Die Fotos müssen immer im Querformat aufgenommen werden;
  • Höhe: Wenn der Abstand vom Boden zur Decke mehr als 3 Meter beträgt, muss der Auftragnehmer die Kamera in einer Höhe von 1,5 Metern positionieren;
  • Höhe: Wenn der Abstand vom Boden zur Decke weniger als 3 Meter beträgt, muss der Auftragnehmer die Kamera so positionieren, dass sie sich immer auf halber Höhe zwischen Boden und Decke befindet.
  • Im Badezimmer: Die Kamera ist in einer Höhe von ca. 1,2 Metern zu platzieren, was der üblichen Höhe des Waschbeckens entspricht:
  • Außerhalb und für die Gebäudefassade: Die Kamera ist in einer Höhe von ca. 1,5 Metern zu platzieren.

Beim Fotografieren von Lebensmitteln:

Die Kamera muss auf ein Stativ gestellt werden, mit einem Winkel von mindestens 45°.

Für die Zusammenstellung von Lebensmitteln können die Fotos mit einem 90°-Winkel aufgenommen werden.

Lifestyle-Fotografie:

Kein niedriger oder hoher Winkel;

Nur horizontale oder vertikale Bilder, keine diagonale Aufnahme.

  1. Änderung der allgemeinen Nutzungsbedingungen

Diese allgemeinen Nutzungsbedingungen können jederzeit von LemonOne geändert werden. In einem solchen Fall wird der Auftragnehmer über diese Änderung schriftlich informiert, wobei die neue Version der allgemeinen Nutzungsbedingungen für neue, vom Auftragnehmer angenommene Aufträge ab dem Datum der Mitteilung gilt (Aufträge, die zum Zeitpunkt der Mitteilung in Bearbeitung sind, unterliegen den vorherigen Bedingungen).